Die
Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen legen meine Tarife, Absageregelungen, die Verschwiegenheitspflicht sowie das Setting fest und regeln, wie oft die Therapie erfolgen soll.
Das
Erstgespräch
Ein wichtiger Wirkfaktor einer Psychotherapie ist eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung. Das Erstgespräch bietet eine gute Möglichkeit, einander kennen zu lernen und Ihr Anliegen zu schildern. So können wir gemeinsam den weiteren Verlauf besprechen und ein Behandlungskonzept planen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch.
Prinzip der
Freiwilligkeit
Die therapeutische Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen und mir beginnt mit Ihrem freiwilligen Schritt und der Bereitschaft zu einer Psychotherapie. Nur durch die Freiwilligkeit können Sie sich auf eine gelingende Therapie einlassen.
Das
Setting
Eine analytisch orientierte Gesprächstherapie findet grundsätzlich einmal in der Woche statt. Eine individualpsychologische Analyse im Idealfall 2-4 Mal pro Woche und Beratungsgespräche können nach Bedarf oder in einer niedrigeren Frequenz durchgeführt werden. Ob die Therapie im Sessel-Sessel oder im Sessel-Couch Setting stattfindet, wird je nach Indikation individuell besprochen. Diese Vereinbarung kann jederzeit verändert und Ihren Ansprüchen und Lebensumständen angepasst werden.
Wie lange die Therapie insgesamt dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die im Erstgespräch geklärt werden.
Verschwiegen-
heitspflicht
PsychotherapeutInnen sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Therapieinhalte verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.
Als Ausnahme gilt es, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Auch dann wird selbstverständlich die weitere Vorgangsweise zuerst mit Ihnen besprochen.
Absageregelung
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Stunden verrechnet werden müssen.
Behandlungs-
kosten
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (nach ICD-10) haben Sie die Möglichkeit, die Honorarnote(n) bei Ihrem Sozialversicherungsträger einzureichen und eine Teilrefundierung zu beantragen. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen die restlichen Kosten.
Überblick über die Höhe der Zuschüsse für eine Einzelsitzung:
ÖGK: 33,70 €
KFA: 36,- €
BVAEB: 48,80 €
SVS: 45,- €
Bei Bedarf werden die notwendigen Schritte zur Antragstellung gemeinsam besprochen, die von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich geregelt sind.
Haben Sie noch
Fragen?
Zögern Sie nicht, mich anzurufen. Im gemeinsamen Gespräch klären wir alle offenen Fragen.